Die derzeitigen Beschränkungen sind weitestgehend aufgehoben, können sich aber auch kurzfristig wieder ändern.
Wir möchten allen unseren Gästen ans Herz legen, dass Sie weiterhin ausreichend Abstand zu den Mitreisenden halten, Hygienevorschriften bzw. Hygienevorgaben der einzelnen Häuser beachten und sich weiterhin regelmäßig die Hände desinfizieren. Sofern Sie über Symptome verfügen, machen Sie bitte einen Test. Bitte ignorieren Sie diese Symptome nicht. Es geht in diesen Fällen auch um das Wohl Ihrer Mitmenschen.
Sofern ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, schadet auch das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung schadet nicht.
Bleiben Sie weiterhin sensibel für das Thema Hygiene, auch während Ihres Urlaubes und haben bitte ein wenig Nachsicht, wenn nicht alles so ist „wie früher“.
Zur Sicherheit informieren Sie sich vor Ihrer Anreise im Hotel, ob es weitere Dinge bzgl. der Hygiene-Leitlinien zu beachten gibt.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt
Ältere Meldungen:
*Update 30.11.2021 „Aktuelle Situation in Niedersachsen“
Mit Hilfe dieser beiden Links behalten Sie stets die aktuelle Situation in Niedersachsen im Auge:
Aktuelle Leitindikatoren
FAQs
*Update 24.11.2021 „2G Plus in MV bzw. Änderung der Warnstufe in Niedersachsen“
Gestern, 23.11.21, hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die sog. „2G Plus“ Regel ab Donnerstag 25.11.21 u.a. für Hotelaufenthalte beschlossen, was bedeutet, dass alle Gäste jeden Tat einen negativen Corona-Test vorzeigen müssen.
Niederdachsen hat die Kriterien zur Erreichung der Warnstufe 1 angepasst. So gilt diese bereits ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 anstatt bisher 6. Diese Warnstufe sieht u.a. die „2G-Regel“ in Hotels / Freizeiteinrichtungen und Restaurants vor.
*Update 21.11.2021 „Weitere Bundesländer führen 2G für den Freizeitbereich ein“
Die Lage ist weiterhin sehr dynamisch, so dass wir Ihnen dringend raten kurz vor Ihrer Anreise die Unterkunft zu kontaktieren.
Am 20.11. hat Schleswig-Holstein die sog. „2G-Regel“ eingeführt. Dies gilt auch für Hotelaufenthalte.
*Update 19.11.2021 „Aktualisierte Regelung ab 19.11.2021“
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen/Beschlüsse des Infektionschutzgesetzes.
Generell bieten wir für die kommenden und kurzfristigen Reisen folgende Möglichkeit an.
Bei Einführung der sog. „2G-Regel“ in Ihrem Urlaubshotel bzw. Urlaubsregion gilt für nicht als „genesen“ oder „geimpfte“ Gäste folgendes:
1. Eine kostenlose Stornierung aufgrund der neuen Regelungen ist nicht pauschal möglich.
2. Wir bieten allen Gästen eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin an. Dies gilt binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der entsprechenden Regel
3. War bzw. ist eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich (z.B. Vorerkrankungen o.ä.) werden wir aus Kulanz einer kostenlosen Stornierung (ebenfalls binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der neuen Regelung) zustimmen. Hierzu ist eine entsprechende Bestätigung eines Arztes nötig.
*Update 15.11.2021 „Übersicht auf Basis von www.n-tv.de *mit Stand 15.11.21
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: http://www.n-tv.de/panorama/2G-3G-3G-plus-was-gilt-jetzt-wo-article22930602.html
*Update 13.11.2021 „2G-Regel“ u.a. Bundesland Bayern*
Ab dem 16.11. gelten u.a. für Beherbergungsbetriebe die sog. „2G-Regel“, so dass ausschließlich Gäste beherbergt werden dürfen, die als „genesen“ und/oder „geimpft“ gelten und die entsprechend nachweisen können. Ein negativer PCR Test reicht in diesem Fall nicht mehr aus.
Sollten Sie nicht reisen können, weil Sie nicht geimpft oder genesen sind, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Bei einer Nichtanreise ohne den Veranstalter zu informieren, werden entsprechend der AGB Stornierungsgebühren erhoben.
Gerne können Sie in annehmbarer Zeit der Veröffentlichung neuer Anreisebestimmungen der einzelnen Bundesländer ohne Umbuchungsgebühren auf einen späteren Termin umbuchen.
*Update 12.11.2021 Mitwirkung aller Reisenden*
Das Geschehen bleibt weiterhin sehr dynamisch und uneinheitlich, so dass neue Beschlüsse bzgl. Beherbergung, Gastronomie usw. stetig aktualisiert werden. Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten, sich nicht nur einige Tage vor Anreise, sondern auch am Vortag der Anreise noch mal mit Ihrer Unterkunft in Verbindung zu setzen.
*Update 12.11.2021 Mitwirkung aller Reisenden*
Das Geschehen bleibt weiterhin sehr dynamisch und uneinheitlich, so dass neue Beschlüsse bzgl. Beherbergung, Gastronomie usw. stetig aktualisiert werden. Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten, sich nicht nur einige Tage vor Anreise, sondern auch am Vortag der Anreise noch mal mit Ihrer Unterkunft in Verbindung zu setzen.
*Update 06.11.2021 Update einzelne Bundesländer*
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bundesländer (aktuell z.B. Bayern) neue Vorschriften u.a. für die Unterbringung in Hotels, Einlass zu gastronomischen Betrieben erlassen haben und voraussichtlich sukzessive erlassen werden. So wird ab dem 07.11.2021 die sog. „3 G Plus“ Regeln in den Landkreisen angewandt, in denen die Inzidenz über 300 ist. Sollten Sie nicht geimpft oder genesen sein, ist zukünftig ein negativer PCR Test bei Anreise vorzulegen und das Tragen einer FFP2 Maske in öffentlichen Bereichen obligatorisch. Der PCR Test muss dann alle 72 Stunden erneuert werden.
Beachten Sie bitte, dass sich die Situation weiterhin sehr dynamsich entwickelt, so dass sich auch kurzfritig geänderte Modalitäten ergeben können.
Wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Anreise an Ihr gebuchtes Hotel und erfragen die vorausschtlich gültigen Corona-Maßnahmen.
*Update 28.05.2021 Einreise nach Österreich*
Für die Einreise ist über die bereits kommunizierten Regeln (3G-Regel) ebenfalls eine elektronische Regristrierung erforderlich. Weitere Informationen und den Link zur Registrierung finden Sie auf: http://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/pre-travel-clearance.html
*Update 27.05.2021 Nachrichtenlage in Mecklenburg-Vorpommern*
Anreisen nach MV für Gäste anderer Bundesländer ist ab dem 04.06. wieder möglich. Wir sind mit unseren Hotelpartnern in Kontakt.
Stornierte Reisen bleiben weiterhin storniert, so dass ggf. eine Neubuchung erforderlich ist. Wir informieren Sie individuelle per E-Mail bzw. telefonisch.
Bitte beachten Sie die Details für Anreisen nach MV bzgl. Ihres Hotelaufenthaltes auf: http://www.mv-corona.de/news/schritt-fuer-schritt-so-empfaengt-mv-wieder-urlauber
*Update 26.05.2021 Nachrichtenlage in Mecklenburg-Vorpommern*
Wenngleich in den einschlägigen Medien berichtet wird, dass Anreisen nach Mecklenburg-Vorpommern auch für Gäste aus anderen Bundesländern ab dem 04.06. wieder möglich ist, müssen wir betonen, dass dies aktuell lediglich einen Planungsstand wiederspiegelt. Die Landesregierung von MV hat bis zum heutigen Tag hierzu keinerlei verbindliche Aussage bzw. letztlich eine Weisung, Erlass o.ä. veröffentlicht. Unserem Kenntnisstand soll es weitere Informationen am Donnerstag, 27.06.201, geben.
Bitte beachten Sie, dass stornierte Buchungen auch weiterhin storniert bleiben und im ersten Schritt nicht „reaktiviert“ werden können.
*Update 20.05.2021 Urlaub in Österreich*
Aktuelle Informationen und die Beantwortung vieler Fragen zu Ihrem Urlaub in Österreich finden Sie auf den Seiten von austria.info.
Hier ein Link zu der aktuellen Info.
*Update 19.05.2021 Urlaub in Baden-Württemberg*
Seit dem 14. Mai 2021 sind touristische Übernachtungen möglich
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
*Update 19.05.2021 Urlaub in Hessen*
Touristische Übernachtungen sind möglich
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
http://www.dehoga-corona.de/fileadmin/Corona-Daten/Vordnungen/corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_17.05.21.pdf
* Update 19.05.2021 Urlaub in Nordrhein-Westfalen*
Touristische Übernachtungen sind möglich
http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
*Update 18.05.2021 Urlaub Niedersachsen*
Wir möchten Sie hiermit über das Urteil des Oberverawalstungsgerichtes informieren, welches Urlaub in Niedersachsen möglich macht: Details entnehmen Sie bitte dem folgendem Link:
Urteil Oberverwaltungsgericht
*Update 15.05.2021 in eigener Sache*
Ab sofort gilt: Bei einer Buchung bei der Hanse Touristik Hamburg GmbH wird keine Anzahlung mehr fällig.
Wir haben unseren Prozess noch kundenfreundlicher gestaltet. Es ist allerdings zwingend erforderlich, dass
Sie Ihre Buchung durch Klick auf einen Link in der Buchungsbestätigung verifizieren.
*Update 12.05.2021*
Bayern:
Voraussichtlich sind ab 21. Mai 2021 touristische Übernachtungen möglich
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12
Baden-Württemberg:
Voraussichtlich sind ab 23. Mai 2021 touristische Übernachtungen möglich
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz 5 Tage unter 100 liegen
http://www.tourismus-bw.de/informationen-zum-coronavirus
Berlin:
Touristische Übernachtungen sind untersagt
Verordnung gilt bis 16.05.
http://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Brandenburg
Voraussichtlich sind ab 21. Mai 2021 touristische Übernachtungen möglich
Allerdings vorerst nur in Ferienwohnungen und -häusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplatzen sowie auf Charterbooten
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv#11
Bremen
Touristische Übernachtungen sind untersagt
Verordnung gilt bis 07.06.
http://www.bremen.de/corona
Hamburg
Touristische Übernachtungen sind untersagt
Verordnung gilt bis 21.05.
http://www.hamburg.de/verordnung/
Hessen
Touristische Übernachtungen sind untersagt
Verordnung gültig bis 30. Mai 2021
http://www.dehoga-corona.de/fileadmin/Corona-Daten/Vordnungen/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_12.05.21.pdf
Mecklenburg-Vorpommern:
Touristische Übernachtungen sind aktuell untersagt
Voraussichtlich sind ab 07. Juni 2021 touristische Übernachtungen für Mecklenburg-Vorpommern erlaubt
Voraussichtlich sind ab 14. Juni 2021 touristische Übernachtungen für Gäste außerhalb MVs erlaubt
http://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Niedersachsen
Touristische Übernachtungen sind bis einschließlich 30. Mai 2021 nur für Niedersachen möglich
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
http://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Nordrhein-Westfalen:
Touristische Übernachtungen sind aktuell untersagt
Verordnung gilt bis 14. Mai 2021
http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-09_coronaschvo_ab_10.05.2021_lesefassung_mit_markierungen_0.pdf
Rheinland-Pfalz:
Ab 12. Mai: touristische Übernachtungen sind möglich
Voraussetzung: Stabile Inzidenz von unter 100 in Landkreisen und kreisfreien Städten
http://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Saarland
Touristische Übernachtungen sind untersagt
Verordnung gilt bis 16.05.
http://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-21-05-01.html
Sachsen:
Touristische Übernachtungen sind möglich
Inzidenz 5 Tage unter 100: Übernachtungen auf Campingplätzen und Ferienwohnungen
Inzidenz 5 Tage unter 50: Übernachtungen in Pensionen und Hotels
http://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-04.pdf
Sachsen-Anhalt:
Touristische Übernachtungen sind auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt
Verordnung gilt bis 24. Mai 2021
http://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/070521_12EindV_Lesefassung.pdf
Schleswig-Holstein:
Touristische Übernachtungen sind in Modellregionen möglich
Laufende Modellregionen: Schlei-Region, Eckernförde, Büsum, Nordfriesland mit Sylt und den Nachbarinseln, Lübecker Bucht
Voraussichtlich sind ab 17. Mai 2021 Übernachtungen in ganz SH möglich
Voraussetzung: in Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/tourismus.html;jsessionid=E92A701020B89029441D81BA392D2CE3.delivery2-replication
Thüringen:
Touristische Übernachtungen sind auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt
In Landkreisen und kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 100 liegen
Verordnung gültig bis 03.06.
http://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1255
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen sind jederzeit möglich.
*Update 28.04.2021*
Das aktuelle Infektionsschutzgesetz ist vor einigen Tagen beschlossen worden und tritt somit in Kraft.
Diese Modifizierung regelt nun die „bundeseinheitliche Notbremse“ (Zitat www.bundesregierung.de). Details hierzu finden Sie unter:
Link zum Infektionsschutzgesetz
Darüber hinaus haben einzelne Bundesländer (u.a. M-V, BaWü u.a.) entsprechende Regelungen erlassen, die über das derzeit geltende und zuletzt beschlossene Verbot für Übernachtungen zu touristischen Zwecken bis 09.05.2021 hinaus reichen.
Die DEHOGA hat hierzu eine Übersicht bereit gestellt, auf der die Regelungen der Bundesländer aufgeführt sind.
Link zur DEHOGA
Daneben gibt es zusätzlich verschiedene Ansätze, sog. „Modellregionen“, die unter bestimmten Bedingungen einen Urlaub ermöglichen. Hierzu erhalten unsere Gäste eine separte Email mit weiteren Informationen.
Leider ist die Situation (ausgenommen Bundesländer, die eigentständig über den 09.05.2021 Aussagen getroffen haben) recht schwierig einzuordnen, speziell wenn es um die Frage geht: „Ist mein Urlaub möglich“.
Wir möchten Sie hier um etwas Geduld bitten, da wir uns aktuell in Abstimmung mit den Hotels befinden. Hierzu erörten wir die Frage, bis zu welchem Datum aus heutiger Sicht eine Aufenthalt sehr unwahrscheinlich ist.
Nach aktueller Einschätzung ist ein Aufenhalt (ausgenommen in den „Modellregionen“) bis einschl. 16.05. sehr unwahrscheinlich.
Aus diesem Grund werden wir alle Anreisen bis einschl. 16.05. (je nach Bundesland auch länger) unsererseits leider absagen müssen. Dies passiert in den nächsten Tagen und unsere Gäste werden per Email bzw. telefonisch informiert.
*Update 19.04.2021*
Aufgrund der verschiedenen Meldungen und Erlässe der Landesregierungen der Bundesländer bzw. der Landesregierung wurden im ersten Schritt sämtliche Buchungen bis einschl. 09.05.2021 storniert. Einige Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, haben den Lockdown bereits bis einschl. 16.05.2021 verlängert. Somit werden diese Buchungen ebenfalls storniert.
*Update 13.04.2021 Freistaat Bayern*
Laut der aktuellen Pressemeldungen verlängert der Freistaat Bayern denLockdown bis 09.05.2021. Somit werden schrittweise sämtliche Buchungen bis einschließlich Anreise am 09.05.2021 storniert, sobald das Stmgb dies offiziell erlassen hat.
Die geleistete Zahlungen (ausgenommen sind u.a. Versicherungen, Postgebühren) werden binnen der gesetztlichen Frist zurück gezahlt.
Für Anreisen nach dem 09.05 können weiterhin keine Aussage getroffen. Hierzu müssen die nächsten Beschlüsse der Regierung abgewartet werden.
*Update 22.03.2021*
Aufgrund der neuerlichen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung werden schrittweise alle Buchungen mit Anreise
bis einschl. 18.04.21 von uns storniert.
Die geleistete Zahlungen (ausgenommen sind u.a. Versicherungen, Postgebühren) werden binnen der gesetztlichen Frist zurück gezahlt.
Für Anreisen nach dem 18.04 können weiterhin keine Aussage getroffen. Hierzu müssen die nächsten Beschlüsse der Regierung abgewartet werden.
*Update 04.03.2021*
Aufgrund der neuerlichen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung werden schrittweise alle Buchungen mit Anreise
bis einschl. 28.03.21 von uns storniert.
Die geleistete Zahlungen (ausgenommen sind u.a. Versicherungen, Postgebühren) werden binnen der gesetztlichen Frist zurück gezahlt.
Für Anreisen nach dem 28.03. können weiterhin keine Aussage getroffen. Hierzu tagen Bundes- & Landesregierungen voraussichtlich am 22.03.2021.
*Update 11.02.2021*
Aufgrund der neuerlichen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung werden schrittweise alle Buchungen mit Anreise
bis einschl. 07.03.21 von uns storniert.
Die geleistete Zahlungen (ausgenommen sind u.a. Versicherungen, Postgebühren) werden binnen der gesetztlichen Frist zurück gezahlt.
*Update 20.01.2021*
Aufgrund der neuerlichen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung werden schrittweise alle Buchungen mit Anreise
bis einschl. 14.02.21 von uns storniert.
Die geleistete Zahlungen (ausgenommen sind u.a. Versicherungen, Postgebühren) werden binnen der gesetztlichen Frist zurück gezahlt.
*Update 06.01.2020*
Alle Reisen mit Anreise bis 31.01. werden in den nächsten Tagen storniert werden.
Die geleistete Zahlungen (ausgenommen sind u.a. Versicherungen, Postgebühren) werden binnen der gesetztlichen Frist zurück gezahlt.
*Update 13.12.2020 „Lock-Down“*
Für alle Reisen mit Anreise bis 10.01.2021 gilt :
Gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die Beschlüsse auch auf Landesebene umgesetzt werden. Für die Umsetung und die Gesetzgebung sind die Bundeseländer verantwortlich.
Wir gehen davon aus, dass wir ab Montag, 14.12.2020, alle Reisen mit Anreise bis 10.01.2021 sukzessive stornieren müsssen.
In diesem Fall erhalten Sie automatische eine Email mit der entsprechendenn Stornierungsbestägigung. Eine Rückzahlung erfolgt dann (wie auch bei allen anderen Buchungen, die bis jetzt storniert werden mussten) sehr zeitnah, längstens jedoch binnen der gesetzlichen Fristen (max. 14 Tage nach Stornierung). Wir möchten Sie bitten, von Rückfragen abzusehen, sofern Sie eine Reise mit Anreise bis 10.01.2021 gebucht haben, da nicht alle Reisen an einem Tag storniert werden können.
*Update: 28.10.2020 Hotelschließung*
Wie heute beschlossen wurde, werden unsere Hotels vom 02.11. bis voraussichtlich 30.11. (ggf. auch länger) geschlossen bleiben.
Wir werden sukzessive alle Reisen in dieser Zeit automatisch stornieren und den Reisepreis zurückerstatten.
Teilen Sie uns aber gerne mit, wenn Sie an einer Umbuchung interessiert sind.
Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
*Update 20.10.2020: Update Mecklenburg-Vorpommern*
Heute wurde bekannt, dass das Beherberungsverbot für Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben ist
*Update 17.10.2020: Update einzelner Bundesländer*
(Stand 09:00 Uhr)
Hessen: Das Beherbergungsverbot wird vermutlich am 19.10.2020 außer Kraft gesetzt
Brandenburg: Beherbergunsverbot außer Kraft gesetzt
Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand zwingend vor Anreise möglichst auf den Seiten der Landesregierungen oder anderen offiziellen Stallen
*Update 16.10.2020: Update Regelungen einzelner Bundesländer*
(Stand. 16.10.2020, 16:30 Uhr)
Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnungen und Beschlüssen jeder Zeit ändern können. Halten Sie sich bitte über die Landesministerien und/oder offiziellen Stellen der Landesregierungen auf dem Laufenden.
Ba-Wü: Beherbergungsverbot vorerst aufgehoben (15.10.2020)
Bayern: Beherbergungsverbot wird ab dem 17.10.2020 aufagehoben
Berlin: Kein Beherbergungsverbot
Brandenburg: Beherbergungsverbot gemäß Liste
Bremen: Kein Beherbergungsverbot
Hamburg: Beherbergungsverbot gemäß Liste
Hessen: Beherbergungsverbot gemäß Liste
Mecklenburg-Vorpommern: Beherbergungsverbot gemäß Liste
Niedersachsen: Beherbergungsverbot aufgehoben am 15.10.2020
NRW: Kein Beherbergungsverbot
Rheinland-Pfalz: Kein Beherbergungsverbot
Saarland: Beherbergungsverbot entfällt ab 16.10.2020
Sachsen: Beherbergungsverbot entfällt ab 17.10.2020
Sachsen-Anhalt: Beherbergungsverbot gemäß Liste
Schleswig-Holstein: Beherbergungsverbot gemäß Liste
Thüringen: Kein Beherberungsverbot
*Update 12.10.2020: Regelungen & weiterführende Informationen*
Derzeit befinden wir uns in seiner sehr dynamischen Situation, die sich relativ schnell ändern kann.
Wir möchten unsere Gäste bitten, sich auf den offiziellen Seiten der Landesregierungen zu informieren.
Bestimmungen nach Niedersachsen: Land Niedersachsen
Bestimmungen Bayern: Land Bayern
Bestimmungen Mecklenburg-Vorpommern: Land Meck.Vorpommern
Bestimmungen Schleswig-Holstein: Land S-H
Bestimmungen Hessen: Land Hessen
Weiterhin empfehlen wir den Link zum Robert-Koch-Institut (kurz: RKI)
Informieren Sie sich bitte kurzfristig vor Anreise über eventuelle Restriktionen an Ihrem Zielort.
*Update 08.10.2020: Anreise Polen*
Aufgrund steigender Infektionszahlen hat die Polnische Regierung im Rahmen der Eindämmung der Covid-19-Pandemie das vorläufige Tragen einer Maske im Freien beschlossen. Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahme keinen rechtssicheren Stornogrund darstellt. Wir sind daher auf Kulanz unserer Partner und auf Verhandlungen im Einzelfall angewiesen.
*Update 07.10.2020 zum Thema „Beherbergungsverbot“*
Die meisten Bundesländer haben sich am Abend auf ein Beherbergungsverbot für Gäste erlassen (oder aber nur Nachweis eines oder zwei negativer Corona-Test-Ergebnisse), die in sog. „Hotspot“ Regionen wohnen.
Aktuell steht noch nicht fest, für welche Reisezeiträume dies gilt. Für unsere Gäste gilt:
Buchungen, die in den nächsten 48 Stunden stattfinden, können kostenfrei auf einen anderen Termin umgebucht werden.
Bitte informieren Sie sich zwingend kurz vor Anreise direkt im Hotel und auf den Seiten des RKI, in wie weit Ihre Reise von den neuerlichen Beschränkungen betroffen ist:
Einen Link zum Dashboard des RKI finden Sie hier: Zum RKI Dashboard
Sollte Ihre Reise nicht binnen der nächsten 48 Stunden erfolgen, möchten wir Sie bitten, die Situation weiterhin zu beobachten. Wir können hierzu leider nach aktuellem Informationsstand kein fundierten Aussagen treffen, das das Infektionsgeschehen derzeit sehr volatil ist. Wir bitten Sie entsprechend um Verständnis und ein wenig Geduld.
*Update 17.09.2002 für Reisen in die Niederlande*
Bitte beachten Sie, dass ab heute Abend für die Provinzen Nord- und Südholland das Auswärtige Amt folgende Information veröffentlicht hat:
Ausweitung der Reisewarnung: Link zum Auswärtigen Amt
*Update 16.09.2020 für Reisen nach Polen*
Für Einreisen nach Polen gilt folgende Änderung. Gäste, die nach Polen einreisen möchten und in der Vergangenheit an COVID-19 Erkrankung waren, müssen zwingend die letzten beiden negativen COVID-19 Tests mit sich führen.
Wichtig: Nach aktuellem Stand gilt das ausschließlich für genesene, also ehem. erkrankte, Gäste, die von einer Invektion wissen und positiv getestet wurden. Alle anderen Gäste können wie gehabt in Polen einreisen.
*Update 02.07.2020 für Gäste auf AIDA*
Sehr geehrter Kreuzfahrtgäste,
AIDA Kreuzfahrten informierte uns soeben, dass alle Routen bis Abreise 15.08. abegesagt werden müssen.
Derzeit ist geplant die Touren auf folgenden Schiffen durchzuführen:
– AIDAbella ab 30.08.
– AIDAsol ab 25.08.
– AIDAdiva ab 15.08.
– AIDAperla ab 15.08.
– AIDAprima ab 15.08.
*Update 02.06.2020*
Sehr geehrter Reisegast,
inzwischen stehen die Zeichen für Urlaubsreisen wieder sehr gut. Die einzelnen Bundesländer veröffentlichen nahezu täglich einzelne Lockerungen für die touristischen Sektor.
Dennoch bedingt die Situation, dass es an den von Ihnen gewählten Urlaubsorten zu Veränderungen und Einschränkungen kommen kann.
So ist beispielsweise das Tragen einer Maske in den öffentlichen Bereichen zur Pflicht geworden. Zudem wird es zu individuelle Umsetzungen in den Bereichen Animation, Kinderbetreuung, Sport und Unterhaltung geben. Teilweise sind Fittness- und Wellnessbereich, Schwimmbäder und Pools eingeschränkt nutzbar. Eine Selbstbedieung an Buffets wird durch Konzepte ersetzt, bei denen der Gast am Buffet oder am Tisch bedient wird.
Sämtliche Hotels setzen damit konsequent die vor Ort gültigen Vorgaben der Landesregierungen um. Dies geht auch mit einem erhöhten Personalaufwand einher.
Bitte haben Sie aus diesen Gründen Verständnis für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die alles Mögliche unternehmen, um Ihren Urlaub so angenehm wir möglich zu gestalten.
Für Details informieren Sie sich bitte wenige Tage vor Anreise direkt in Ihrem Hotel.
*Update 08.052020*
Die einzelnen Bundesländer haben teilweise bereits weiterführende Informationen hinterlegt. Im Folgenden finden Sie die Daten, an denen touristische Bereich und Beherbergungsbetriebe wieder für Touristen geöffnet werden dürfen.
Beachten Sie bitte, dass es aufgrund von behördlicher Erlasse zu Einschränkungen vor Ort kommen kann. So sind vermutlich einzelne Bereiche, wie SPA-Bereich, Schwimmbäder nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Ebenfalls ist mit entsprechenden Hygienemaßnahmen vor Ort zu rechnen.
Bundeland
Hotel voraussichtlich geschlossen bis:
Weiterführende Links
Bayern
29.05.2020
Bayern
Brandenburg
24.05.2020
Brandenburg
Hessen
15.05.2020
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
25.05.2020
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
20.05.2020
Sachsen
Sachsen-Anhalt
27.05.2020
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
18.05.2020
Schleswig-Holstein
weitere Informationen folgen
*Update 29.04.2020*
Das Auswärtige Amt hat heute seine Reisewarnung für Reisen ins Ausland aktualisiert. Derzeit wird gilt eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland.
Reisen innherhalb Deutschland sind weiterhin Angelegenheit der Bundesländer. Hier können Sie den vollständigen Artikel vom Auswärtigen Amt einsehen: Auswärtiges Amt
*Update 29.04.2020*
AIDA Kreuzfahrten hat alle Reisen bis einschl. 30.06.2020 abgesagt. Hierzu werden wir schrittweise die Buchungen stronieren. Unsere Gäste brauchen nicht aktiv die Reise zu stornieren. Über Umbuchungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne per Email (info@hthamburg.de).
*Update 24.04.2020*
Die Landesregierung auf auf der Internetseite Regierung-MV veröffentlicht, dass Reisen bis zum 10.Mai 2020 untersagt sind. Wir werden nun sukzessive sämtliche Anreisen bis zu diesem Datum stornieren.
Für Abreisen nach dem 10.Mai 2020 ist derzeit noch nichts bekannt.
*Update 19.04.2020*
Aktueller Stand:
Anreisen (PKW bzw. Busreisen) bis zum 03.05. wurden von uns bereits abgesagt und unsere Gäste wurden informiert.
Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an ganz individuellen Lösungen.
So haben eine Vielzahl von Gästen vorsichtshalber Ihre Reise auf den Herbst verschoben.
Sofern Sie Ihre Reise ebenfalls verschieben können und/oder möchten, schicken Sie uns gerne eine Email. Wir werden hier sicher eine Lösung finden. Wie gehabt finden Sie stets aktuelle Informationen der Bundesregierung auf: Bitte hier clicken
Kunden, die eine AIDA Kreuzfahrt mit Abreise bis 31.05. gebucht haben, sind ebenfalls über die Stornierung der Reise durch AIDA Kreuzfahrten informiert worden.
Über Abreisen nach dem 01.06.2020 ist derzeit nichts bekannt. Sie finden den aktuellen Stand Ihrer Kreuzfahrt aber auf den Internetseiten von AIDA unter Bitte hier clicken
PKW und Busreisen mit Abreise nach dem 03.05.2020 können momentan zwar kostenlos umgebucht, aber nicht kostenfrei storniert werden. Wir warten hier weiterhin auf die Aktualisierung der Weisungen der Bundesländer bzw. Bunderegierung und/oder Kommunen.
Wir verfolgen die sich stetig ändernden Gegebenheiten laufend und werden Sie entsprechend informieren.
Wir möchten Sie im ersten Schritt dazu aufrufen:
Behalten Sie einen kühlen Kopf und vertrauen Sie der Erfahrung, dem Know-How und der professionellen Arbeit der HTH Hanse Tourismus Hamburg GmbH.
Die derzeitigen Tage sind für uns alle etwas turbulent werden, aber auch diese Situation werden wir gemeinsam meistern.
Was können Sie unternehmen:
Sofern Sie eine Buchung mit Abreise nach dem 01.08.2020 getätigt haben, sehen Sie bitte aktuell von informativen Anrufen hab.
Für Abreisen in den nächsten Tagen, warten Sie bitte auf Informationen von uns. Für die Fälle, in denen Hotels durch offizielle Beschlüsse geschlossen wurden bzw. werden, brauchen Sie keine Stornierung schicken.
Wir werden proaktiv sämtliche, nicht mögliche Anreisen stornieren.
Parallel empfehlen wir in den Fällen sich Gedanken über einen Alternativtermin zu machen und gleich kostenlos umzubuchen.
Unser bereits vor einigen Tagen gebildetes „Interventionsteam“ wird sich weiterhin um Anfragen von Ihnen, unserer Vertriebs- und Hotelpartner kümmern.
Schreiben Sie uns aber gern Ihr Anliegen per Email info@hthamburg.de und wir werden Ihnen zeitnah antworten.
Mit besten Grüßen,
Ihre Corinna Gossmann
– Geschäftsführerin –
aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Polnische Regierung ab dem 10.10.2020 eine vorläufige polenweite Maskenpflicht auch im Freien erlassen hat.
Übersicht zur touristischen Beherbergung – Stand 12.05.21
Bayern:
· Voraussichtlich ab 21. Mai: touristische Übernachtungen möglich
· Voraussetzung: Inzidenz von unter 100
· http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12
Baden-Württemberg:
· Voraussichtlich ab 23. Mai: touristische Übernachtungen möglich
· Voraussetzung: Inzidenz 5 Tage unter 100
· Verordnung soll am 13.05. aktualisiert werden
· http://www.tourismus-bw.de/informationen-zum-coronavirus
Brandenburg
· Voraussichtlich ab 21. Mai: touristische Übernachtungen möglich
· Nur in Ferienwohnungen und -häusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplatzen sowie auf Charterbooten
· Voraussetzung: Inzidenz von unter 100
· http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv#11
Hessen
· Touristische Übernachtungen sind untersagt
· Entscheidung über Lockerungen steht aus
· Verordnung gültig bis 30.05.
· http://www.dehoga-corona.de/fileadmin/Corona-Daten/Vordnungen/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_12.05.21.pdf
Mecklenburg-Vorpommern:
· Touristische Übernachtungen sind aktuell untersagt
· Touristische Übernachtungen für Einheimische ab 07.06.
· Touristische Übernachtungen für Gäste von außerhalb ab 14.06.
· http://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Niedersachsen
· Touristische Übernachtungen für Einheimische bis 30.05.
· Geimpfte oder Getestete
· Voraussetzung: Inzidenz von unter 100
· Verordnung gilt bis 30.05
· http://www.dehoga-corona.de/fileadmin/Corona-Daten/Vordnungen/Nie_2021-05-10_Corona-Verordnung_ab_10-05-21.pdf
Nordrhein-Westfalen:
· Touristische Übernachtungen sind aktuell untersagt
· Verordnung gilt bis 14.05., bisher gab es keine weiteren Bekanntmachungen
· http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-09_coronaschvo_ab_10.05.2021_lesefassung_mit_markierungen_0.pdf
Rheinland-Pfalz:
· Ab 12. Mai: touristische Übernachtungen möglich
· Voraussetzung: Stabile Inzidenz von unter 100
· Keine Wellnessangebote, negativer Test, alle 48 Stunden neu testen
· http://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Sachsen:
· Touristische Übernachtungen möglich
· Inzidenz 5 Tage unter 100: Übernachtungen auf Campingplätzen und Ferienwohnungen
· Inzidenz 5 Tage unter 50: Übernachtungen in Pensionen und Hotels
· http://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-04.pdf
Sachsen-Anhalt:
· Touristische Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind möglich
· Weitere Modellprojekte in Planung
· Verordnung gilt bis 24.05.
· http://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/070521_12EindV_Lesefassung.pdf
· http://www.tourismusverband-sachsen-anhalt.de/de/aktuelles/corona-news-neue-einschraenkungen-ab-02112020.html
Schleswig-Holstein:
· Touristische Übernachtungen möglich
· Laufende Modellregionen: Schlei-Region, Eckernförde, Büsum, Nordfriesland mit Sylt und den Nachbarinseln, Lübecker Bucht
· Ab 17. Mai: Geimpfte, Genese und Getestete in ganz SH
· Voraussetzung: Inzidenz von unter 100/Woche
· http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/tourismus.html;jsessionid=E92A701020B89029441D81BA392D2CE3.delivery2-replication
Thüringen:
· Touristische Übernachtungen möglich
· Inzidenz unter 100: Übernachtungen auf Campingplätzen und Ferienwohnungen
· Verordnung gültig bis 03.06.
· http://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1255
Berlin:
· Touristische Übernachtungen sind untersagt
· Verordnung gilt bis 16.05.
· http://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Bremen
· Touristische Übernachtungen sind untersagt
· Verordnung gilt bis 07.06.
· http://www.bremen.de/corona
Hamburg
· Touristische Übernachtungen sind untersagt
· Verordnung gilt bis 21.05.
· http://www.hamburg.de/verordnung/
Saarland
· Touristische Übernachtungen sind untersagt
· Verordnung gilt bis 16.05.
http://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-21-05-01.html